Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Zuschüsse von bis zu 40 Prozent zu Investitionen in Digitalisierung und Technik an. Die Fröderung beantragen können Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen.
Welche Schlang & Reichart Produkte werden gefördert?
Seitens des BMEL wurd eine Positivliste der förderfähigen Forstgeräte erstellt. Diese Liste enthält 64 Schlang & Reichart Produkte.
- Alpin Getriebeseilwinden
- Profi Getriebeseilwinden
- Rückeanhänger (auch Solo ohne Kran)
- Forstraupe Moritz Fr70 und Fr75
- Forstfräse MAX
- Sästreifenfräse, Streifenfräse, Sämaschine
- Dreipunktkrane und Forstkrane
- Rückezange RZ230
Eine komplette Übersicht über die geförderten Schlang & Reichart Produkte finden Sie hier.
Wie viel wird gefördert?
Pro Antrag muss mindestens eine Investitionssumme von 10.000 Euro erreicht werden. Einen Zuschuss von bis zu 40 % kann der Antragsteller für die gesamte Investitionssumme erhalten. Dabei darf die Förderung 400.000 Euro je Empfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten.
Der Zuschuss wird mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert. Dieser muss über die Hausbank beantragt werden.
Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich bereits unter:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Quelle: www.rentenbank.de - Stand 8. November 2020